AVB Autovermietung
Basel AG


Sternenhofstrasse 13
4153 Reinach

Tel.: +41 61 717 95 17
Fax: +41 61 717 95 03
info@avb-reinach.ch
www.garageschmid.ch
  2011
r8
Fiat 500 Abarth
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Audi R8
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Bentley Continental
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Ferrari F430 Spider
ab 900.- CHF   mehr »»

    
Allgemeine Mietbedingungen der AVB Autovermietung Reinach                        amb AMB (PDF 47Kb)

Für alle Kategorien gültig

  • Alle Preise in CHF inkl. MwSt
  • Zahlungsarten: Bar oder Kreditkarte (Visa, Eurocard, American Express) EC-Karte oder Postcard. Bei Übernahme des Fahrzeugs: Hinterlegung einer Barkaution oder Bezahlung via Kreditkarte. Bei der Miete von Prestige-Fahrzeugen und Personenwagen ab Kategorie 08 ist eine Kreditkarte obligatorisch.
  • WIR: 50% der Miete (ohne Versicherung und Benzin) – keine Rabatte.
  • Sollte das angemietete Fahrzeug nicht verfügbar sein – wird ein anderes Fahrzeug derselben oder der nächst höheren Kategorie zum vereinbarten Mietpreis vermietet.
  • Umbuchungen werden mit CHF 20.- pro Transaktion in Rechnung gestellt.
  • 1 Tag = 24 Stunden (Ausnahme: Freitag, Samstag und Sonntag).
    Bis zu einer Stunde Verspätung wird 1/5 des Tagestarifes, bei mehr als einer Stunde Verspätung wird ein zusätzlicher Tag in Rechnung gestellt. Bei einer Verspätung von mehr als einem Tag – ohne vorherige Mitteilung des Mieters oder ohne Genehmigung des Vermieters – wird zu den zusätzlichen Mietkosten eine Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt. Ist ein Fahrzeug mehr als 3 Tage «überfällig», gilt es als veruntreut, es wird eine Anzeige bei der Polizei erstattet, und das Fahrzeug und der Mieter werden zur Fahndung ausgeschrieben!
  • ½ Tag = 7.30–12 Uhr oder 13.30–18 Uhr oder 18.15–7 Uhr. Bei Nichteinhalten des Rückgabetermins wird automatisch der Tagestarif verrechnet.
  • Benzin- und Dieselkosten gehen zu Lasten des Mieters. Wird das Fahrzeug vom Mieter nicht aufgetankt, wird der fehlende Kraftstoff in Rechnung gestellt sowie eine Betankungspauschale von CHF 20.– verrechnet.
  • Die Mietwagen und Anhänger dürfen nur in den folgenden Ländern verkehren: Schweiz, Belgien, Deutschland, Frankreich, Holland, Liechtenstein, Luxemburg, Oesterreich, Spanien und Norditalien (bis höchstens 100 km von der Schweizergrenze entfernt).
  • Das Befahren von Rennstrecken, Abschlepp- und Lernfahrten, sowie das Vermieten an Drittpersonen ist nicht gestattet.
  • Schneeketten und Transportset (Wolldecken, Spannset) CHF 25.– Skiträger und Gepäckträger (inkl. Montage) CHF 35.– pro Miete
  • Die AVB stellt Gutscheine aus – mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer – die absolut verbindlich ist. Sollte eine Verlängerung gewünscht werden, kann der Gutschein um ein weiteres Jahr verlängert werden mit der Bezahlung einer Umtriebsentschädigung von CHF 50.–.
  • Spezialwünsche nach Aufwand.

Versicherungen
  • Haftpflichtversicherung mit unbeschränkter Deckung.
    Selbstbehalt von CHF 1'000.- pro Schadenfall kann nicht ausgeschlossen werden.
    Vollkasko mit Selbstbehalt – nähere Angaben siehe Tabelle:
Personenwagen, Cabriolets, Nutzfahrzeuge und Kleinbusse:

Selbstbehalt bei Vollkasko      Selbstbehaltausschluss pro Tag

Kategorie Selbstbehalt  

1-6 Tage

7-14 Tage

15-30 Tage

ab 31 Tagen

ab 91 Tagen

3 - 6

2'000.-

20.-

16.-

12.-

8.-

6.-

7 - 9

3'000.-

25.-

20.-

15.-

10.-

8.-

10 - 12

4'000.-

35.-

28.-

21.-

14.-

11.-

13 - 17

5'000.-

50.-

40.-

30.-

20.-

15.-



Prestigeklasse:

Kategorie Selbstbehalt
Kasko
Selbstbehalt Reduktion
auf CHF 1'000.-
PR01 6'000.- 60.-
PR02-PR04 8'000.- 80.-
PR05-PR08 10'000.- 100.-

  • Lenker unter 25 Jahre oder Lenker mit einem weniger als ein Jahr gültigen Führerausweis bezahlen in allen Kategorien für den Selbstbehaltausschluss einen Zuschlag von 50%. Bei grobfahrlässiger Verursachung eines Unfalls oder bei Entzug der Fahrbewilligung wird in jedem Fall der Selbstbehalt in Rechnung gestellt – der Selbstbehaltausschluss enfällt.
  • In den Versicherungen nicht eingeschlossen sind: Transportgüter und persönliche Gegenstände des Mieters wie Gepäck etc.
  • Mechanische Schäden sowie Schäden an Reifen, Felgen, Rückspiegel, Polster Cabriodach, Aufbauten (Nichtbeachten der Gesamthöhe) etc., die durch unvorsichtige oder unsachgemässe Benützung verursacht werden, sind nicht gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters.
  • 24 Stunden Pannendienst
    Im Falle eines Defektes ist der Mieter angehalten, die markenbezogene Assistance (Unterlagen im Handschuhfach) anzurufen. Ist eine solche inexistent, darf ausschliesslich der TCS-Pannendienst angerufen werden: innerhalb der Schweiz: Tel. 031 850 55 66, aus dem Ausland: Tel. 0041 31 850 55 66 Bei einem Unfall in der Schweiz muss in jedem Fall vor Ort das Europäische Unfallprotokoll (im Handschuhfach) vollständig ausgefüllt werden. Bei Unklarheiten kann die Polizei beigezogen werden – bei Verletzten ist die Verständigung der Polizei absolute Pflicht. Bei einem Unfall im Ausland (oder bei Diebstahl im In- und Ausland) muss die Polizei immer verständigt werden. Bei einem Unfall oder einer Panne eines Mietfahrzeugs kann der Mieter beim Vermieter keinerlei Umtriebsentschädigungen geltend machen.
  • Annullationsbedingungen
    Annullation mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: 25% der Miete
    Annullation zwischen 30 und 7 Tage vor Miete: 50% der Miete
    Annullation weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 75% der Miete
Altersbegrenzungen:

PW und Cabriolets Kategorie 03 - 08 keine Vorgabe
Nutzfahrzeuge Kategorie 06 - 09 keine Vorgabe
PW und Cabriolets Kategorie 09 - 11 21 Jahre
Nutzfahrzeuge Kategorie 10 - 15 keine Vorgabe
Kleinbusse Kategorie 08 - 11 keine Vorgabe
Prestige-Klasse Kategorie P1 - P3 keine Vorgabe
Prestige-Klasse Kategorie P4 - P7 25 Jahre
Kleinbusse Kategorie 12 - 15 Mindestalter 21 Jahre
Ausstellung des Führerausweises
vor dem 1.4.03 oder mit Zusatzprüfung D1


  • Nur der Mieter selbst ist berechtigt, das angemietete Fahrzeug zu lenken. Sollte ein Zweit- oder Drittlenker gewünscht werden, muss dies vor Mietantritt dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Mieter ist verantwortlich, dass die gemeldeten Zusatzfahrer im Besitze eines gültigen Fahrausweises sind. Die Kosten betragen CHF 5.– pro Tag und Zusatzlenker (Gesamtkosten nicht höher als CHF 50.–)


Prestige-Klasse
  • Anzahlung bei Reservation von CHF 25% des Mietbetrages
  • Bei Reduktion des Selbstbehaltes gilt diese für Kollisionsschäden, eine Resthaftung von CHF 1’000.– bleibt in jedem Fall bestehen.
  • Schäden (z.B. an Felgen, Rückspiegel, Polster, Cabriodach etc.), die durch unvorsichtige oder unsachgemässe Benützung verursacht werden, sowie mechanische Schäden, sind nicht gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters.


Limousinen-Service
  • In den Limousinen- und Kleinbusservice-Tarifen sind die Personalkosten, Fahrzeugkosten, sowie die Kosten für Benzin und Versicherungen enthalten. Verpflegung, evtl. Unterkunft, Autobahngebühren oder weitere Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Zeitberechnung für den Limousinen-Service beginnt mit der Abfahrt in Reinach und endet mit der Rückkehr nach Reinach.
  • Mehrtägige Fahrten: Preis auf Anfrage


Gerichtsstand ist 4144 Arlesheim Stand September 2009



 
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