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Allgemeine Mietbedingungen der AVB Autovermietung Reinach
AMB (PDF 47Kb)
Für alle Kategorien gültig
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Alle Preise in CHF inkl. MwSt
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Zahlungsarten: Bar oder Kreditkarte (Visa, Eurocard, American Express) EC-Karte oder
Postcard. Bei Übernahme des Fahrzeugs: Hinterlegung einer Barkaution oder Bezahlung via
Kreditkarte. Bei der Miete von Prestige-Fahrzeugen und Personenwagen ab Kategorie 08
ist eine Kreditkarte obligatorisch.
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WIR: 50% der Miete (ohne Versicherung und Benzin) – keine Rabatte.
- Sollte das angemietete Fahrzeug nicht verfügbar sein – wird ein anderes Fahrzeug
derselben oder der nächst höheren Kategorie zum vereinbarten Mietpreis vermietet.
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Umbuchungen werden mit CHF 20.- pro Transaktion in Rechnung gestellt.
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1 Tag = 24 Stunden (Ausnahme: Freitag, Samstag und Sonntag).
Bis zu einer Stunde Verspätung wird 1/5 des Tagestarifes, bei mehr als einer Stunde
Verspätung wird ein zusätzlicher Tag in Rechnung gestellt. Bei einer Verspätung von mehr
als einem Tag – ohne vorherige Mitteilung des Mieters oder ohne Genehmigung des
Vermieters – wird zu den zusätzlichen Mietkosten eine Umtriebsentschädigung in Rechnung
gestellt. Ist ein Fahrzeug mehr als 3 Tage «überfällig», gilt es als veruntreut, es wird eine
Anzeige bei der Polizei erstattet, und das Fahrzeug und der Mieter werden zur Fahndung
ausgeschrieben!
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½ Tag = 7.30–12 Uhr oder 13.30–18 Uhr oder 18.15–7 Uhr. Bei Nichteinhalten des
Rückgabetermins wird automatisch der Tagestarif verrechnet.
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Benzin- und Dieselkosten gehen zu Lasten des Mieters. Wird das Fahrzeug vom Mieter
nicht aufgetankt, wird der fehlende Kraftstoff in Rechnung gestellt sowie eine Betankungspauschale
von CHF 20.– verrechnet.
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Die Mietwagen und Anhänger dürfen nur in den folgenden Ländern verkehren: Schweiz,
Belgien, Deutschland, Frankreich, Holland, Liechtenstein, Luxemburg, Oesterreich, Spanien
und Norditalien (bis höchstens 100 km von der Schweizergrenze entfernt).
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Das Befahren von Rennstrecken, Abschlepp- und Lernfahrten, sowie das Vermieten an
Drittpersonen ist nicht gestattet.
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Schneeketten und Transportset (Wolldecken, Spannset) CHF 25.–
Skiträger und Gepäckträger (inkl. Montage) CHF 35.– pro Miete
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Die AVB stellt Gutscheine aus – mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer – die absolut
verbindlich ist. Sollte eine Verlängerung gewünscht werden, kann der Gutschein um ein weiteres
Jahr verlängert werden mit der Bezahlung einer Umtriebsentschädigung von CHF 50.–.
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Spezialwünsche nach Aufwand.
Versicherungen
- Haftpflichtversicherung mit unbeschränkter Deckung.
Selbstbehalt von CHF 1'000.- pro Schadenfall kann nicht ausgeschlossen werden.
Vollkasko mit Selbstbehalt – nähere Angaben siehe Tabelle:
Personenwagen, Cabriolets, Nutzfahrzeuge und Kleinbusse:
Selbstbehalt bei Vollkasko Selbstbehaltausschluss pro Tag
| Kategorie |
Selbstbehalt |
1-6 Tage
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7-14 Tage
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15-30 Tage
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ab 31 Tagen
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ab 91 Tagen
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3 - 6
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2'000.-
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20.-
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16.-
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12.-
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8.-
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6.-
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7 - 9
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3'000.-
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25.-
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20.-
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15.-
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10.-
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8.-
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10 - 12
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4'000.-
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35.-
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28.-
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21.-
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14.-
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11.-
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13 - 17
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5'000.-
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50.-
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40.-
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30.-
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20.-
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15.-
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Prestigeklasse:
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| Kategorie |
Selbstbehalt
Kasko |
Selbstbehalt Reduktion
auf CHF 1'000.- |
| PR01 |
6'000.- |
60.- |
| PR02-PR04 |
8'000.- |
80.- |
| PR05-PR08 |
10'000.- |
100.- |
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Lenker unter 25 Jahre oder Lenker mit einem weniger als ein Jahr gültigen Führerausweis
bezahlen in allen Kategorien für den Selbstbehaltausschluss einen Zuschlag von 50%.
Bei grobfahrlässiger Verursachung eines Unfalls oder bei Entzug der Fahrbewilligung wird in
jedem Fall der Selbstbehalt in Rechnung gestellt – der Selbstbehaltausschluss enfällt.
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In den Versicherungen nicht eingeschlossen sind: Transportgüter und persönliche
Gegenstände des Mieters wie Gepäck etc.
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Mechanische Schäden sowie Schäden an Reifen, Felgen, Rückspiegel, Polster Cabriodach,
Aufbauten (Nichtbeachten der Gesamthöhe) etc., die durch unvorsichtige oder unsachgemässe
Benützung verursacht werden, sind nicht gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters.
- 24 Stunden Pannendienst
Im Falle eines Defektes ist der Mieter angehalten, die markenbezogene Assistance
(Unterlagen im Handschuhfach) anzurufen. Ist eine solche inexistent, darf ausschliesslich
der TCS-Pannendienst angerufen werden: innerhalb der Schweiz: Tel. 031 850 55 66,
aus dem Ausland: Tel. 0041 31 850 55 66
Bei einem Unfall in der Schweiz muss in jedem Fall vor Ort das Europäische Unfallprotokoll
(im Handschuhfach) vollständig ausgefüllt werden. Bei Unklarheiten kann die Polizei
beigezogen werden – bei Verletzten ist die Verständigung der Polizei absolute Pflicht. Bei
einem Unfall im Ausland (oder bei Diebstahl im In- und Ausland) muss die Polizei immer
verständigt werden. Bei einem Unfall oder einer Panne eines Mietfahrzeugs kann der Mieter
beim Vermieter keinerlei Umtriebsentschädigungen geltend machen.
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Annullationsbedingungen
Annullation mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: 25% der Miete
Annullation zwischen 30 und 7 Tage vor Miete: 50% der Miete
Annullation weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 75% der Miete
Altersbegrenzungen:
| PW und Cabriolets |
Kategorie 03 - 08 |
keine Vorgabe |
| Nutzfahrzeuge |
Kategorie 06 - 09 |
keine Vorgabe |
| PW und Cabriolets |
Kategorie 09 - 11 |
21 Jahre |
| Nutzfahrzeuge |
Kategorie 10 - 15 |
keine Vorgabe |
| Kleinbusse |
Kategorie 08 - 11 |
keine Vorgabe |
| Prestige-Klasse |
Kategorie P1 - P3 |
keine Vorgabe |
| Prestige-Klasse |
Kategorie P4 - P7 |
25 Jahre |
| Kleinbusse |
Kategorie 12 - 15 |
Mindestalter 21 Jahre
Ausstellung des Führerausweises
vor dem 1.4.03 oder mit Zusatzprüfung D1 |
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Nur der Mieter selbst ist berechtigt, das angemietete Fahrzeug zu lenken. Sollte ein
Zweit- oder Drittlenker gewünscht werden, muss dies vor Mietantritt dem Vermieter
mitgeteilt werden. Der Mieter ist verantwortlich, dass die gemeldeten Zusatzfahrer im
Besitze eines gültigen Fahrausweises sind. Die Kosten betragen CHF 5.– pro Tag und
Zusatzlenker (Gesamtkosten nicht höher als CHF 50.–)
Prestige-Klasse
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Anzahlung bei Reservation von CHF 25% des Mietbetrages
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Bei Reduktion des Selbstbehaltes gilt diese für Kollisionsschäden, eine Resthaftung von
CHF 1’000.– bleibt in jedem Fall bestehen.
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Schäden (z.B. an Felgen, Rückspiegel, Polster, Cabriodach etc.), die durch unvorsichtige
oder unsachgemässe Benützung verursacht werden, sowie mechanische Schäden, sind
nicht gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters.
Limousinen-Service
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In den Limousinen- und Kleinbusservice-Tarifen sind die Personalkosten, Fahrzeugkosten,
sowie die Kosten für Benzin und Versicherungen enthalten. Verpflegung, evtl. Unterkunft,
Autobahngebühren oder weitere Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Zeitberechnung für den Limousinen-Service beginnt mit der Abfahrt in Reinach und
endet mit der Rückkehr nach Reinach.
- Mehrtägige Fahrten: Preis auf Anfrage
Gerichtsstand ist 4144 Arlesheim
Stand September 2009
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